Bei folgenden Indikationen sollte eine medizinische Fußbehandlung von einem Podologen durchgeführt werden:
- Diabetes Mellitus (alle Formen)
- Neurologische Beeinträchtigungen (Multiple Sklerose, Parkinson, Hemiparese, Apoplex)
- Stoffwechselerkrankungen (z. B. Mukoviszidose, Gicht, Schilddrüsenerkrankungen etc.)
- Immunschwäche (bei Cortison-Behandlung, HIV, Chemotherapie, angeborenen Immundefekten)
- Antikoagulierte Patienten (Bluter)
- Patienten mit verzögerter Wundheilung
- Arterielle Durchblutungsstörung (Arteriosklerose, pAVK)
- Venenerkrankungen
- Herzerkrankungen
- Neuropathien/Polyneuropathien
Natürlich können auch Menschen, die nicht zu den oben genannten Risikogruppen gehören, aber eine medizinische Fußpflege/Fußbehandlung wünschen, einen Termin vereinbaren.
Bitte sprechen Sie mich bei Ihren Fußbeschwerden an.
Heilmittelverordnung Nr. 13
Die Kosten für eine podologische Behandlung werden bei Diabetikern mit diabetischem Fußsyndrom und bestehender Nervenschädigung, bei krankhaften Schädigungen am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder als Folge eines Querschnittsyndroms von der Krankenkasse übernommen. Ebenso tragen die Krankenkassen die Kosten für eine erforderliche Nagelspangentherapie bei eingewachsenem Nagel (Unguis incarnatus). Der Hausarzt/Diabetologe/Neurologe stellt Ihnen hierfür eine Heilmittelverordnung Nr. 13 aus. Wenn Sie keine Befreiung der Zuzahlung haben, fallen für Sie die Verordnungsgebühr von 10 Euro und der jeweilige Eigenanteil von 10% an.
Ihr Besuch bei mir
Bitte kommen Sie mit unlackierten Nägeln, da sich Nagelerkrankungen sonst nicht erkennen lassen. Das „Ent-Lackieren“ würde zusätzliche Kosten verursachen.
Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Behandlung einen Medikamentenplan mit, und – wenn Sie Diabetiker sind – Ihren Diabetespass, oder die letzten Blutwerte.